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Express Überweisung

Sekundenschneller Zahlungsverkehr rund um die Uhr – für besonders dringende Überweisungen im Geschäftsalltag.

Vorteile der Express Überweisung

Standardüberweisung oder Express Überweisung?

Wichtig: In seltenen Fällen kann es aufgrund durchzuführender Prüfungen (z.B.: auf Betrug) wegen der kurzen Ausführungszeit zu Ablehnungen von Express Überweisungen kommen. Planen Sie daher bei alltäglichen oder kritischen Zahlungen die Überweisung zeitgemäß und nutzen Sie die Standardüberweisung, um ungewollte Ablehnungen zu verhindern. 

Neue Sicherheitsstandards seit 09.10.2025

Mit 09.10.2025 treten neue EU-Vorgaben für Echtzeitüberweisungen in Kraft. Dadurch ergeben sich sowohl neue Möglichkeiten als auch notwendige technische und prozessuale Anpassungen – vor allem bei der Empfängerüberprüfung und beim Einsatz von Express Überweisungen im geschäftlichen Zahlungsverkehr.

Individuelle Limits

Seit Oktober 2025 haben Sie die Möglichkeit, in den Electronic Banking Systemen von Raiffeisen individuelle Limits für Express Überweisungen festzulegen, um sich zusätzlich vor Betrug schützen zu können.  

Empfängerüberprüfung (= Verification of Payee/VoP)

Diagramm, das den Unterschied zwischen Zahlungsprozessen mit und ohne Empfängerüberprüfung zeigt. Mit Prüfung wird der Zahlungsempfänger vor Ausführung von der Empfängerbank verifiziert; ohne Prüfung wird die Zahlung direkt nach Unterschrift ausgeführt.

Die Empfängerüberprüfung wird bei jeder SEPA-Überweisung und Express Überweisung noch vor der Autorisierung der Zahlung durchgeführt. 

Dabei wird der Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um Fehlüberweisungen und Betrug zu reduzieren. 

Über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung werden Sie von ihrer Bank informiert:

  • "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos überein."
  • "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos nahezu überein."
    In diesem Fall wird zusätzlich die korrekte Bezeichnung des am Empfängerkonto hinterlegten Namens zurückgeliefert.
  • "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos NICHT überein."
    In diesem Fall wird die korrekte Bezeichnung des am Empfängerkonto hinterlegten Namens aus Datenschutzgründen nicht mitgeliefert.
  • "Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden."
    - Das Empfängerkonto ist kein Zahlungskonto (z.B. bei Sparkonten).
    - Das Empfängerkonto ist geschlossen.
    - Es besteht ein technisches Problem.
    - Das Empfängerkonto wird bei einer Bank geführt, welche das Service der Empfängerüberprüfung (noch) nicht unterstützt.

Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben Sie die Möglichkeit, die Überweisung auf eigenes Risiko durchzuführen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Sammler mit mehreren Umsätzen anliefern, können Sie nach der Empfängerüberprüfung immer nur den gesamten Sammler beauftragen oder die Überweisung abbrechen. Es ist nicht möglich, einzelne Umsätze aus dem Sammler nach der Empfängerüberprüfung zu bearbeiten. Dafür müssen Sie den Auftrag neu schicken.

Hinweis: Die verpflichtende Empfängerüberprüfung erfordert bei Firmenkund:innen häufig technische und prozessuale Anpassungen. Für Unternehmen mit regelmäßigem Zahlungsverkehr an bekannte Empfänger kann es sinnvoll sein, die Empfängerüberprüfung bei Sammelaufträgen abzubedingen – um Abläufe effizient zu halten und unnötige Rückmeldungen zu vermeiden.

Bekannte Einschränkungen bei Instant Payments und Empfängerüberprüfungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu bekannten Einschränkungen im Zusammenhang mit der Instant Payment Verordnung (IP), der Empfängerüberprüfung (VOP) und der EBICS-Migration in Raiffeisen INFINITY.

Bekannte Einschränkungen bei Instant Payments und Empfängerüberprüfungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu bekannten Einschränkungen im Zusammenhang mit der Instant Payment Verordnung (IP), der Empfängerüberprüfung (VOP) und der EBICS-Migration in Raiffeisen INFINITY.

Alle beteiligten Teams arbeiten intensiv daran, die aktuellen Einschränkungen so schnell wie möglich zu beheben.

UniCredit / Bank Austria

Bekannte Einschränkungen

  • Mit Inkrafttreten der Instant Payment Verordnung wird bei UniCredit / Bank Austria keine Beauftragung von Instant Payments über EBICS ermöglicht.
  • SEPA-Überweisungen und -Lastschriften funktionieren wie gewohnt.
  • Dringende, einzelne Zahlungsaufträge können aktuell über EBICS nur via Eilüberweisung durchgeführt werden.
  • Beauftragung über alle Online-Channels der Bank sind wie gewohnt möglich.
  • Zahlungsverkehr möglich, Express Überweisungen stehen jedoch nicht zur Verfügung.

Auswirkungen für Raiffeisen Firmenkund:innen

  • Raiffeisen INFINITY-Kund:innen mit eingebundenem UniCredit-Konto: Instant Payment-Aufträge werden vom UniCredit-Bankrechner abgelehnt.
  • Kund:innen mit UniCredit EBICS-Client und eingebundenem Raiffeisen-Konto: Instant Payments von Raiffeisen sind möglich.

BAWAG

Bekannte Einschränkungen

Um die Durchführung von Zahlungsaufträgen über INFINITY mit Ihren BAWAG-Konten weiterhin sicherzustellen, wurden aufgrund von Problemen seitens BAWAG nachstehende Änderungen vorgenommen:

  • Die Durchführung von Einzelaufträgen und Sammlerüberweisungen mit Empfängerüberprüfung ist derzeit nicht möglich  – diese Funktion wird voraussichtlich seitens BAWAG Anfang/Mitte November 2025 bereitgestellt.
  • Bis zur Bereitstellung der Empfängerüberprüfung durch BAWAG können über INFINITY bei BAWAG-Konten nur mehrere Einzelaufträge in einem Paket (Einzelaufträge nicht möglich) bzw. Sammelüberweisungen nur ohne Empfängerüberprüfung durchgeführt werden.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und versichern, dass seitens BAWAG mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet wird.

Liechtensteiner Bank

Bekannte Einschränkungen

Sendet keine VOP-Auftragsarten, daher sind aktuell keine Zahlungen möglich.

ACN (ARZ) – Banken

Bekannte Einschränkungen

  • Der ACN-EBICS-Bankrechner erstellt eine Datei (VEU-File), mit der man einen Zahlungsauftrag nach der Prüfung der Empfängerdaten freigeben kann. Dabei wird die bereits geleistete Unterschrift für die Empfängerüberprüfung als eine spezielle Unterschrift mit „T-Berechtigung“ angezeigt. Das bedeutet: Der gleiche Benutzer kann den Auftrag danach nicht noch einmal mit einer bankfachlichen (also finalen) Unterschrift freigeben.

Folgende Banken sind von den Einschränkungen betroffen:

Austrian Anadi Bank AG, Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft, HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, Hypo Tirol Bank AG / Landes-Hypothekenbanken, Hypo Vorarlberg Bank AG, HYPO-Bank Burgenland, Schelhammer Capital Bank AG, Schoellerbank AG, Volksbanken, Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG

Sicherheit - Das sollten Sie wissen

Die Empfängerüberprüfung ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme – ersetzt aber keine sorgfältige Datenkontrolle.

Bitte beachten Sie weiterhin: Keine Links zu Login-Seiten aus E-Mails, SMS etc. anklicken, Zahlungsdaten immer prüfen (Betrag, IBAN), pushTAN-Codes nicht weitergeben – auch keine Screenshots

Voraussetzungen für die Express Überweisung

Prüfen Sie in erster Linie Ihre Softwareprodukte und Nachrichtenstandards. Sollten Sie keinen aktuellen Softwarestand (EBICS 3.0) in Ihren Systemen und Electronic Banking Programmen haben, müssen diese upgedatet werden! Mehr zu EBICS 3.0 finden Sie hier.

Auf unserer Website finden Sie laufend Informationen über aktuelle Entwicklungen und Details zu Änderungen im Electronic Banking. 

Unsere Firmenkunden-Teams

Unsere Firmenkunden-Teams der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien begleiten Unternehmen jeder Größenordnung – vom Mittelstand bis zu Großbetrieben und Real-Estate-Spezialisten – mit maßgeschneiderten Lösungen und persönlicher Expertise.

Leitung

Wir sind ein engagiertes Team, das eng mit dem regionalen Mittelstand zusammenarbeitet und die Bedürfnisse lokaler Unternehmen kennt. In unseren Kernbereichen bringen wir unsere Expertise ein, um echten Mehrwert zu schaffen. Dabei setzen wir auf langfristige Partnerschaften und maßgeschneiderte Lösungen.

Kompetenzzentrum Gesundheit, Technologie & Tourismus

Wir sind Expert:innen für Wachstumsbranchen und setzen uns leidenschaftlich dafür ein, innovative Geschäftsmodelle zu durchdringen und aktiv deren Entwicklung zu fördern.

Kompetenzzentrum Immobilien

Wir sind die Bank, die Immobilien versteht. Im KMU-Kompetenzzentrum Immobilien bieten wir individuelle Lösungen für Immobilienentwickler, Hausverwaltungen und Unternehmen im Bau- und Baunebengewerbe.

Kompetenzzentrum Handel, Produktion & Mobilität

Wir sind der Ansprechpartner für KMU in der Wertschöpfungskette Handel, Produktion und Mobilität, die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden. Wir bieten maßgeschneiderte Finanzierungen, Veranlagungen und Dienstleistungen im In- und Ausland.

Kompetenzzentrum Regionale Wirtschaft

Unser Team unterstützt Unternehmensgründer:innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit mit attraktiven Startkonditionen und passender Förderung. Wir betreuen als Team und sind die zentrale Anlaufstelle für alle Klein‑ und Kleinstunternehmen bis 2 Mio. Euro Betriebsleistung.

Kompetenzzentrum Regionale Wirtschaft

Unser Team unterstützt Unternehmensgründer:innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit mit attraktiven Startkonditionen und passender Förderung. Wir betreuen als Team und sind die zentrale Anlaufstelle für alle Klein‑ und Kleinstunternehmen bis 2 Mio. Euro Betriebsleistung.

Kompetenzzentrum Ärzte & Freie Berufe

Im Kompetenzzentrum Freie Berufe bündeln wir Expertise und Engagement, um die wertvolle Arbeit von Fachleuten in verschiedenen Bereichen zu unterstützen. Unsere Mission ist es, die Bedeutung dieser Berufe für die Gesellschaft hervorzuheben und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die den individuellen Bedürfnissen unserer Kund:innen gerecht werden.

Großkunden

Unser Team steht Ihnen durch persönliche Beratungsgespräche und maßgeschneiderte Finanzlösungen zur Seite, um Ihre Visionen in die Realität umzusetzen.

Öffentliche Hand & Institutionelle Kund:innen

Öffentliche Hand & Institutionelle Kund:innen

Häufige Fragen zur Express Überweisung für Unternehmen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Express Überweisung für Unternehmen.

Instant Payments sind Echtzeitüberweisungen und werden bei Raiffeisen als  "Express Überweisungen" bezeichnet. Es handelt sich um sekundenschnelle SEPA-Überweisungen, welche rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr (7x24) zur Verfügung stehen. 

Für Einzelaufträge steht die Express Überweisung bereits heute in ELBA-business und INFINITY zur Verfügung.

Ab 09.10.2025 wird auch die Anlieferung von Sammelüberweisungen per Express Überweisung für besonders zeitkritische Zahlungen möglich sein. 

  • Expressüberweisungen können bei Einzelaufträgen, Sammelaufträgen, Daueraufträgen sowie Finanzamtszahlungen verwendet werden.

In seltenen Fällen kann es aufgrund durchzuführender Prüfungen (z.B. Betrug) zu Ablehnungen von Express Überweisungen kommen. 

Den Status Ihrer Express Überweisung können Sie sofort im Electronic Banking einsehen. Überprüfen Sie die Zahlung und versuchen Sie es gegebenenfalls erneut!

  • Die Empfängerüberprüfung wird für Zahlungskonten vor der Autorisierung der Überweisung im Hintergrund aufgerufen, die Daten von der Empfängerbank abgeglichen und das Ergebnis in der Unterschriftenmappe zur Verfügung gestellt. 
  • Anschließend haben Sie die Möglichkeit die Überweisung/ den Sammler durchzuführen oder den Überweisungsprozess abzubrechen, wobei das Ändern von einzelnen Umsätzen in einem Sammler zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist. 

Details zum genauen Ablauf finden Sie auf dieser Seite unter Empfängerüberprüfung.

Die Empfängerüberprüfung folgt klaren Regeln, um bestmögliche Ergebnisse zu liefern. Dabei werden zum Beispiel Sonderzeichen vereinfacht, die Groß- und Kleinschreibung ignoriert und zusätzliche Rechenoperationen eingesetzt, um die Genauigkeit weiter zu verbessern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regeln von der jeweiligen Empfängerbank definiert werden und sich daher von Bank zu Bank unterscheiden können. Dennoch gibt es bestimmte Rahmenbedingungen, an die sich jede Bank halten muss

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung beeinflusst Sie in Ihrem Überweisungsprozess grundsätzlich nicht. Es kommt zu keinen Ablehnungen, wenn Sie die Zahlung trotz negativem Prüfergebnis ausführen. 

Achtung: In diesem Fall kann die Autorisierung der Zahlung dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden! Über diese Risiken werden Sie von der Bank informiert. 

Grundsätzlich haben Sie unabhängig vom Ergebnis der Empfängerüberprüfung die Wahl, ob der Auftrag durchgeführt oder nicht durchgeführt werden soll.

Wollen Sie einen Auftrag aufgrund eines negativen Prüfergebnisses nicht unterschreiben, können Sie diesen stornieren oder der Auftrag bleibt am Bankrechner und wird dann von der Bank gelöscht.

Die Möglichkeit zur Empfängerüberprüfung ist im EBICS 3.0 Standard ab 09.10.2025 automatisch gegeben, es ist keine zusätzliche Vereinbarung oder Aktivierung erforderlich. 

Ihren Handelsnamen können Sie bei Ihrer Bank hinterlegen, wenn dieser von der Unternehmensbezeichnung im Firmenbuch abweicht. Die Empfängerüberprüfung erfolgt dann gegen den hinterlegten Handelsnamen und die zahlende Person erhält eine positive Rückbestätigung.

Die Empfängerüberprüfung ist verpflichtend für alle Banken innerhalb der EU anzubieten. Länder mit nationaler Währung EUR bieten die Empfängerüberprüfung per 09.10.2025 an. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zur Prüfung für EWR-Länder mit anderen nationalen Währungen ab 09.07.2027. Diese Banken können jedoch bereits ab 09.10.2025 freiwillig an der Empfängerüberprüfung teilnehmen. Eine Liste der Banken, die an der Empfängerüberprüfung teilnehmen, finden Sie auf der Website des EPC:

Registers of Participants in SEPA payment and payment related schemes | European Payments Council

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind, z.B.: Sparkonten, Kreditkonten

Wenn Sie den Überweisungsprozess wie gewohnt durchführen möchten, können Sie in INFINITY bei Sammelüberweisungen die Empfängerüberprüfung abbedingen. 

Beim ersten Einstieg in INFINITY nach dem 09.10.2025 wird dem Administrator die Möglichkeit gegeben, je Konto zu entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll oder nicht (= Standardeinstellung)

Im Zuge der Auftragserfassung können alle Teilnehmer die Einstellungen je Auftrag ändern

Wenn Sie einen anderen Client als INFINITY nutzen, müssen Sie hierfür das neue Business Transaction Format (BTF) "VOO" in der Übertragung der Zahlungsdatei mitliefern (nur ab EBICS 3.0 Standard möglich). Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Clienthersteller!

Für Einzelzahlungen (= Überweisung mit nur einem Umsatz) kann nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichtet werden. 

Die neuen Funktionen können nur mit den neuesten Softwareprodukten bzw. Nachrichtenstandards genutzt werden. Sollten Sie keinen aktuellen Softwarestand in Ihren Systemen und Electronic Banking Programmen haben, müssen diese upgedatet werden. Mehr zu EBICS 3.0 finden Sie hier.

  • Grundsätzlich gelten für Express Überweisungen die gleichen Sicherheitsstandards wie für SEPA-Überweisungen. 
  • Express Überweisungen werden sofort gebucht und sind final. Eine nachträgliche Rückholung ist nicht mehr möglich. 
  • Um sich zusätzlich vor Betrug zu schützen, können Sie ein individuelles Limit für Express Überweisungen definieren. 

  • Das Limit wird je Konto festgelegt. 
  • Das Transaktionslimit beschränkt sich dabei auf einzelne Umsätze. Eine Express Überweisung, welche das festgelegte Limit überschreitet, wird nicht durchgeführt, auch wenn sich diese in einem Sammler mit anderen Umsätzen befindet. 
  • Das Tageslimit hingegen würde bei Limit-Überschreitung zu einer Ablehnung des gesamten Sammlers führen. Dazu werden alle bisher ausgeführten Express Überweisungen des Tages in die Berechnung einbezogen.